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Damit Ihnen keine versteckten Kosten entstehen, möchte ich Sie an dieser Stelle über das Urheberrecht und die damit verbundenen Kosten informieren.


Nach dem Urheberrechtsgesetz (§15) ist die Wiedergabe eines Werkes "öffentlich", wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, bei allen Personen handelt es sich um "Verwandte". Die Beurteilung, ob eine Veranstaltung "öffentlich" ist, hängt also vom Personenkreis ab! Nach gültiger Rechtssprechung reicht es daher nicht aus, eine Veranstaltung als "nicht öffentlich" zu bezeichnen, sie muß auch tatsächlich als Solche durchgeführt werden - was z.B. durch Einlasskontrollen sicherzustellen ist (die Beweislast liegt beim Veranstalter). Es ist nicht richtig, dass Hochzeiten und Geburtstagsfeiern generell "nicht öffentlich" im Sinne des Urheberrechts und damit gebührenfrei sind. Die "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt!

Man kann, mit einfachen Worten ausgedrückt, zusammenfassen: Wenn Sie Freunde, Bekannte und Nachbarn zu Ihrer Veranstaltung oder Feier einladen, wird diese in der Regel als "öffentlich" bewertet!

Grundsätzlich ist für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- u. Tanzmusik der "Veranstalter" (also bei privaten Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstasgsfeiern SIE) gegenüber der GEMA zahlungsverpflichtet! Einige Gastwirte haben Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Gastwirt, ob die GEMA-Gebühren in dem vereinbarten Preis schon enthalten sind, oder von Ihnen direkt an die GEMA abgeführt werden müssen.

Die Kosten für die GEMA halten sich, gemessen an den anderen Kosten so einer Veranstaltung, in Grenzen. Beispielsweise wird für eine private Veranstaltung bis 100qm Veranstaltungsraum eine Gebühr zwischen 25 und 30 EURO verlangt. Diese Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr!

In Deutschland vertritt die GEMA die Rechte der Urheber. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die GEMA: www.gema.de



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